English: Increased care needs / Español: Necesidades de cuidado elevadas / Português: Necessidades de cuidados aumentadas / Français: Besoins de soins accrus / Italiano: Fabbisogno assistenziale elevato

Der höhere Pflegebedarf bezeichnet einen Zustand, in dem Patientinnen und Patienten aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen einen über das übliche Maß hinausgehenden Unterstützungsbedarf bei grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens oder medizinischen Maßnahmen benötigen. Dieser Begriff ist zentral in der Pflegewissenschaft, Geriatrie und Gesundheitspolitik, da er die Grundlage für die Einstufung von Pflegegraden, die Zuweisung von Ressourcen und die Planung individueller Versorgungsstrategien bildet. Die Abgrenzung zu vorübergehenden oder leichten Pflegebedürftigkeiten erfolgt anhand standardisierter Assessmentinstrumente, die körperliche, kognitive und psychische Faktoren berücksichtigen.

Allgemeine Beschreibung

Ein höherer Pflegebedarf entsteht, wenn eine Person aufgrund chronischer Erkrankungen, akuter gesundheitlicher Verschlechterungen oder progredienter degenerativer Prozesse nicht mehr in der Lage ist, essenzielle Alltagsaktivitäten selbstständig auszuführen. Dazu zählen beispielsweise die Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilität oder die Einnahme von Medikamenten. Im Gegensatz zu einem grundlegenden Pflegebedarf, der durch kurzfristige Unterstützung kompensiert werden kann, erfordert ein höherer Pflegebedarf eine kontinuierliche, oft mehrstündige Betreuung pro Tag. Die Ursachen sind vielfältig und reichen von neurologischen Erkrankungen wie Demenz oder Schlaganfall über muskuloskelettale Einschränkungen bis hin zu multimorbiden Zuständen im höheren Lebensalter.

Die Feststellung eines höheren Pflegebedarfs erfolgt in Deutschland gemäß den Kriterien des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) und wird durch den Medizinischen Dienst (MD) oder andere unabhängige Gutachterinnen und Gutachter vorgenommen. Dabei wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs Modulen bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Ein höherer Pflegebedarf korreliert häufig mit den Pflegegraden 3 bis 5, wobei Pflegegrad 5 die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit abbildet. International existieren vergleichbare Systeme, etwa das Minimum Data Set (MDS) in den USA oder das Resident Assessment Instrument (RAI) in der Schweiz, die ähnliche Kriterien anwenden.

Die Versorgung von Personen mit höherem Pflegebedarf stellt das Gesundheitssystem vor erhebliche Herausforderungen. Sie erfordert nicht nur personelle und finanzielle Ressourcen, sondern auch eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften, Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Angehörigen. Zudem gewinnt die technologische Unterstützung, etwa durch Telemedizin oder assistive Robotik, zunehmend an Bedeutung, um die Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten und die Belastung der Pflegekräfte zu reduzieren.

Technische Details und Assessmentverfahren

Die Einstufung des Pflegebedarfs basiert auf standardisierten Instrumenten, die eine objektive und reproduzierbare Bewertung ermöglichen. In Deutschland ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA) das zentrale Verfahren, das seit 2017 die Pflegegrade 1 bis 5 definiert. Das NBA umfasst 64 Einzelkriterien, die in den sechs genannten Modulen abgefragt werden. Jedes Kriterium wird mit Punkten bewertet, wobei die Gewichtung der Module variiert: So fließen beispielsweise die Module „Selbstversorgung" und „Mobilität" mit jeweils 40 % in die Gesamtbewertung ein, während „Gestaltung des Alltagslebens" nur mit 15 % gewichtet wird. Ein höherer Pflegebedarf liegt vor, wenn die Gesamtpunktzahl mindestens 47,5 Punkte (Pflegegrad 3) erreicht. Zum Vergleich: Pflegegrad 1 beginnt bereits bei 12,5 Punkten, während Pflegegrad 5 eine Punktzahl von 90 oder mehr voraussetzt (Quelle: SGB XI, § 15).

Internationale Klassifikationen wie die International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bieten einen Rahmen, um Pflegebedarf global vergleichbar zu machen. Die ICF berücksichtigt nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch Umweltfaktoren und persönliche Ressourcen, die die Selbstständigkeit beeinflussen. Ein höherer Pflegebedarf wird hier als komplexes Zusammenspiel von Schädigungen (z. B. Lähmungen), Aktivitätsbeeinträchtigungen (z. B. Unfähigkeit zu gehen) und Teilhabeeinschränkungen (z. B. soziale Isolation) verstanden. Diese ganzheitliche Perspektive ist entscheidend, um individuelle Versorgungspläne zu entwickeln, die über rein medizinische Maßnahmen hinausgehen.

Die Dokumentation des Pflegebedarfs erfolgt in der Regel digital, etwa über Pflegeplanungssoftware wie DAN Produkte oder CuraSoft. Diese Systeme ermöglichen eine strukturierte Erfassung der Assessmentergebnisse und unterstützen die Pflegekräfte bei der Umsetzung evidenzbasierter Interventionen. Zudem sind sie mit Schnittstellen zu elektronischen Patientenakten (ePA) verknüpft, um eine sektorenübergreifende Versorgung zu gewährleisten. Ein höherer Pflegebedarf erfordert dabei besonders detaillierte Pflegepläne, die nicht nur die Grundpflege, sondern auch spezifische Maßnahmen wie Dekubitusprophylaxe, Schmerzmanagement oder palliative Versorgung umfassen.

Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen

Der Begriff höherer Pflegebedarf wird häufig mit verwandten Konzepten verwechselt, die jedoch unterschiedliche Aspekte der Pflegebedürftigkeit beschreiben. Eine klare Abgrenzung ist essenziell, um Missverständnisse in der Versorgungspraxis und bei der Leistungsgewährung zu vermeiden.

  • Pflegebedürftigkeit: Dieser Oberbegriff umfasst alle Formen des Unterstützungsbedarfs, unabhängig vom Schweregrad. Ein höherer Pflegebedarf ist eine Unterkategorie der Pflegebedürftigkeit und beschreibt einen besonders intensiven Betreuungsaufwand. Während Pflegebedürftigkeit bereits bei geringfügigen Einschränkungen (z. B. leichte Mobilitätseinschränkungen) vorliegt, setzt ein höherer Pflegebedarf eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit voraus.
  • Grundpflege: Die Grundpflege bezieht sich auf die Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen wie Waschen, Anziehen oder Essen. Sie ist ein Bestandteil des höheren Pflegebedarfs, deckt jedoch nicht den gesamten Umfang ab. Ein höherer Pflegebedarf umfasst zusätzlich behandlungspflegerische Maßnahmen (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe) sowie die Bewältigung psychischer und sozialer Herausforderungen.
  • Behandlungspflege: Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die von Pflegekräften auf ärztliche Anordnung durchgeführt werden, etwa Injektionen oder Verbandswechsel. Sie ist ein Teilaspekt des höheren Pflegebedarfs, insbesondere bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder Herzinsuffizienz. Im Gegensatz zur Grundpflege erfordert Behandlungspflege spezifische Qualifikationen und wird in der Regel von examinierten Pflegekräften durchgeführt.
  • Betreuungsbedarf: Betreuungsbedarf bezieht sich auf die Beaufsichtigung und Anleitung von Personen mit kognitiven Einschränkungen, etwa bei Demenz. Er ist ein zentraler Bestandteil des höheren Pflegebedarfs, insbesondere in den Modulen „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten" sowie „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen" des NBA. Betreuungsbedarf kann jedoch auch isoliert auftreten, ohne dass ein höherer Pflegebedarf in anderen Bereichen besteht.

Anwendungsbereiche

  • Stationäre Pflege: In Pflegeheimen ist der höhere Pflegebedarf ein zentrales Kriterium für die Aufnahme und die Zuweisung von Personalressourcen. Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegegrad 3 bis 5 benötigen oft eine 1:1-Betreuung oder spezielle Wohngruppen, etwa für Menschen mit Demenz. Die stationäre Versorgung umfasst neben der Grund- und Behandlungspflege auch therapeutische Angebote wie Physiotherapie oder Ergotherapie, um die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten.
  • Ambulante Pflege: Im häuslichen Umfeld ermöglicht die ambulante Pflege Personen mit höherem Pflegebedarf, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Die Leistungen umfassen neben der Grundpflege auch hauswirtschaftliche Unterstützung, etwa Einkaufshilfen oder Reinigungsdienste. Ein höherer Pflegebedarf erfordert hier häufig den Einsatz mehrerer Pflegekräfte im Schichtsystem, um eine 24-stündige Betreuung zu gewährleisten. Zudem werden technische Hilfsmittel wie Treppenlifte oder Pflegebetten eingesetzt, um die Selbstständigkeit zu fördern.
  • Krankenhausversorgung: In Akutkliniken tritt ein höherer Pflegebedarf häufig bei Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen oder nach operativen Eingriffen auf. Die Pflegekräfte übernehmen hier nicht nur grundpflegerische Aufgaben, sondern auch die Überwachung vitaler Funktionen, die Wundversorgung oder die Vorbereitung auf die Entlassung. Ein höherer Pflegebedarf kann die Verweildauer im Krankenhaus verlängern und erfordert eine frühzeitige Planung der Anschlussversorgung, etwa in einer Rehabilitationsklinik oder durch ambulante Pflegedienste.
  • Rehabilitation: In Rehabilitationszentren zielt die Versorgung darauf ab, die Selbstständigkeit von Patientinnen und Patienten mit höherem Pflegebedarf wiederherzustellen oder zu verbessern. Dies erfolgt durch gezielte Therapien, etwa Logopädie nach einem Schlaganfall oder Bewegungstraining nach einer Hüftoperation. Die Pflegekräfte unterstützen dabei nicht nur bei den Therapien, sondern auch bei der Umsetzung der erlernten Fähigkeiten im Alltag. Ein höherer Pflegebedarf kann hier ein Indikator für den Erfolg der Rehabilitation sein, etwa wenn sich der Pflegegrad durch die Maßnahmen reduziert.
  • Palliativversorgung: In der Palliativmedizin ist ein höherer Pflegebedarf häufig mit fortgeschrittenen, unheilbaren Erkrankungen verbunden. Die Versorgung konzentriert sich hier auf die Linderung von Symptomen wie Schmerzen, Atemnot oder Übelkeit sowie auf die psychische und spirituelle Begleitung der Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen. Ein höherer Pflegebedarf erfordert in diesem Kontext eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften, Ärztinnen und Ärzten sowie Seelsorgerinnen und Seelsorgern, um eine würdevolle Sterbebegleitung zu gewährleisten.

Bekannte Beispiele

  • Demenz im fortgeschrittenen Stadium: Menschen mit schwerer Demenz (z. B. Alzheimer im Stadium 7 nach der Global Deterioration Scale) weisen häufig einen höheren Pflegebedarf auf, da sie vollständig auf Unterstützung bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens angewiesen sind. Die Betreuung erfordert nicht nur grundpflegerische Maßnahmen, sondern auch eine kontinuierliche Beaufsichtigung, um Gefahren wie Stürze oder Weglauftendenzen zu vermeiden. Zudem sind spezielle Kommunikationsstrategien notwendig, um mit den Betroffenen in Kontakt zu treten und herausforderndes Verhalten zu reduzieren.
  • Querschnittslähmung: Patientinnen und Patienten mit einer hohen Querschnittslähmung (z. B. ab dem Halswirbel C4) haben einen höheren Pflegebedarf, da sie vollständig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Die Versorgung umfasst neben der Grundpflege auch die Bedienung von Hilfsmitteln wie Beatmungsgeräten oder elektrischen Rollstühlen. Zudem sind regelmäßige Lagerungswechsel notwendig, um Druckgeschwüren vorzubeugen. Die Pflege erfordert hier spezielle Kenntnisse, etwa in der Atemtherapie oder der Blasen- und Darmmanagement.
  • Schlaganfall mit schweren Folgeschäden: Ein schwerer Schlaganfall kann zu Lähmungen, Sprachstörungen oder kognitiven Einschränkungen führen, die einen höheren Pflegebedarf nach sich ziehen. Die Rehabilitation konzentriert sich zunächst auf die Wiederherstellung der Mobilität und Kommunikation, während die Pflegekräfte die Patientinnen und Patienten bei der Bewältigung des Alltags unterstützen. Ein höherer Pflegebedarf besteht hier oft auch nach der Akutphase, etwa wenn die Betroffenen dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder eine PEG-Sonde zur Ernährung benötigen.
  • Multimorbidität im hohen Lebensalter: Ältere Menschen mit mehreren chronischen Erkrankungen (z. B. Herzinsuffizienz, Diabetes und Arthrose) entwickeln häufig einen höheren Pflegebedarf, da die Kombination der Erkrankungen die Selbstständigkeit stark einschränkt. Die Versorgung erfordert eine enge Abstimmung zwischen den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, um Wechselwirkungen zwischen Medikamenten zu vermeiden und die Therapieziele aufeinander abzustimmen. Zudem sind präventive Maßnahmen wie Sturzprophylaxe oder Ernährungsberatung von zentraler Bedeutung.

Risiken und Herausforderungen

  • Personalmangel in der Pflege: Ein höherer Pflegebedarf erfordert einen hohen Personaleinsatz, der aufgrund des Fachkräftemangels in der Pflege oft nicht gedeckt werden kann. Dies führt zu Überlastung der Pflegekräfte, erhöhten Krankenständen und einer reduzierten Qualität der Versorgung. Studien zeigen, dass ein höherer Pflegebedarf mit einer erhöhten Rate an Pflegefehlern korreliert, etwa bei der Medikamentengabe oder der Dekubitusprophylaxe (Quelle: Pflege-Report 2023 der AOK).
  • Finanzielle Belastung: Die Versorgung von Personen mit höherem Pflegebedarf ist mit erheblichen Kosten verbunden, die von den Pflegekassen nur teilweise übernommen werden. Die Differenz muss häufig von den Betroffenen oder ihren Angehörigen getragen werden, was zu finanziellen Engpässen führen kann. Zudem sind die Leistungen der Pflegeversicherung in Deutschland gedeckelt, sodass bei einem höheren Pflegebedarf zusätzliche private Vorsorge notwendig ist.
  • Psychische Belastung der Angehörigen: Die Betreuung von Personen mit höherem Pflegebedarf stellt für Angehörige eine enorme psychische und physische Herausforderung dar. Studien zeigen, dass pflegende Angehörige ein erhöhtes Risiko für Depressionen, Angststörungen und körperliche Erkrankungen haben (Quelle: Deutscher Alterssurvey). Die Belastung wird durch fehlende Entlastungsangebote, etwa Kurzzeitpflege oder Tagesbetreuung, zusätzlich verstärkt.
  • Technische und bauliche Barrieren: Ein höherer Pflegebedarf erfordert oft Anpassungen der Wohnumgebung, etwa den Einbau von Rampen, barrierefreien Bädern oder Treppenliften. Diese Maßnahmen sind mit hohen Kosten verbunden und werden von den Pflegekassen nur teilweise bezuschusst. Zudem sind viele Wohnungen in Deutschland nicht für die Versorgung von Personen mit höherem Pflegebedarf geeignet, was die ambulante Pflege erschwert.
  • Ethische Dilemmata: Bei Personen mit höherem Pflegebedarf stellen sich häufig ethische Fragen, etwa zur Autonomie der Betroffenen oder zur Angemessenheit lebensverlängernder Maßnahmen. Dies betrifft insbesondere Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenen Demenzerkrankungen oder schweren neurologischen Schäden. Die Entscheidungsfindung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften, Ärztinnen und Ärzten sowie den Angehörigen und sollte idealerweise durch vorausschauende Willenserklärungen (z. B. Patientenverfügungen) unterstützt werden.
  • Sektorenübergreifende Versorgungsbrüche: Die Versorgung von Personen mit höherem Pflegebedarf erfordert eine nahtlose Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Sektoren des Gesundheitssystems, etwa Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Diensten. Versorgungsbrüche entstehen häufig bei der Entlassung aus dem Krankenhaus oder beim Übergang von der ambulanten in die stationäre Pflege. Dies führt zu Informationsverlusten, Doppeluntersuchungen und einer reduzierten Versorgungsqualität.

Ähnliche Begriffe

  • Pflegegrad: Der Pflegegrad ist eine Klassifizierung des Pflegebedarfs in Deutschland, die auf der Grundlage des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) vergeben wird. Die Pflegegrade 1 bis 5 spiegeln den Schweregrad der Beeinträchtigung wider, wobei ein höherer Pflegebedarf in der Regel den Pflegegraden 3 bis 5 entspricht. Der Pflegegrad ist maßgeblich für die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung.
  • Pflegezeit: Die Pflegezeit ist ein gesetzlich verankertes Recht in Deutschland, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht, sich für eine begrenzte Zeit von der Arbeit freistellen zu lassen, um Angehörige mit Pflegebedarf zu versorgen. Sie umfasst die kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis zu 10 Tage) und die Pflegezeit (bis zu 6 Monate). Ein höherer Pflegebedarf kann die Inanspruchnahme der Pflegezeit notwendig machen, um eine angemessene Versorgung sicherzustellen.
  • Pflegegeld: Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung, die an Pflegebedürftige ausgezahlt wird, die von Angehörigen oder anderen nicht professionellen Pflegekräften versorgt werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad und beträgt beispielsweise 901 Euro pro Monat bei Pflegegrad 5 (Stand: 2025). Ein höherer Pflegebedarf führt zu einem höheren Pflegegeld, das jedoch nicht ausreicht, um die Kosten einer professionellen Pflege vollständig zu decken.
  • Pflegesachleistung: Die Pflegesachleistung ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die die Kosten für professionelle Pflegekräfte übernimmt, etwa für ambulante Pflegedienste oder stationäre Pflegeeinrichtungen. Die Höhe der Sachleistung richtet sich nach dem Pflegegrad und beträgt beispielsweise 2.095 Euro pro Monat bei Pflegegrad 5 (Stand: 2025). Ein höherer Pflegebedarf erfordert häufig die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten.
  • Pflegebedürftigkeitsbegriff: Der Pflegebedürftigkeitsbegriff definiert, wer in Deutschland Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat. Seit 2017 gilt ein erweiterter Begriff, der nicht nur körperliche, sondern auch kognitive und psychische Einschränkungen berücksichtigt. Ein höherer Pflegebedarf ist ein zentraler Aspekt dieses Begriffs, da er die Schwere der Beeinträchtigung und den daraus resultierenden Unterstützungsbedarf abbildet.

Zusammenfassung

Ein höherer Pflegebedarf beschreibt einen Zustand, in dem Patientinnen und Patienten aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Einschränkungen eine intensive, oft mehrstündige Betreuung pro Tag benötigen. Die Feststellung erfolgt anhand standardisierter Assessmentverfahren wie dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), das körperliche, kognitive und psychische Faktoren berücksichtigt. Ein höherer Pflegebedarf korreliert mit den Pflegegraden 3 bis 5 und erfordert eine interdisziplinäre Versorgung, die über die Grundpflege hinausgeht. Die Anwendungsbereiche reichen von der stationären und ambulanten Pflege über die Rehabilitation bis hin zur Palliativversorgung. Trotz der Bedeutung für die Lebensqualität der Betroffenen ist die Versorgung mit zahlreichen Herausforderungen verbunden, etwa Personalmangel, finanzielle Belastungen und ethische Dilemmata. Eine klare Abgrenzung zu verwandten Begriffen wie Pflegebedürftigkeit oder Grundpflege ist essenziell, um Missverständnisse in der Praxis zu vermeiden und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.

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